Kanzleiphilosophie

§ 45 Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung:

"Der Rechtsanwalt wirbt durch die Qualität seiner anwaltlichen Leistung."

  • Die Möglichkeit der Durchsetzung von Rechtsansprüchen bestimmt sich nach der Offenheit und Vollständigkeit der Information durch den Klienten.
  • Unmögliches wird versucht - Wunder dauern länger.
  • Recht haben heißt nicht immer auch Recht bekommen.
  • Der optimale Erfolg wird nur im gemeinsamen Kampf des Anwalts mit dem Klienten erzielt.

Wir bieten keine Lösungen von Rechtsfragen auf der Homepage, da jeder Rechtsfall seine spezielle Bearbeitung und Beurteilung mit Lösungsvorschlägen verdient und erhält.


Leitlinien der Klientenbetreuung:

  • Der Klient wird zur aktiven Mitarbeit aufgerufen. Bei der Wahl der Mittel ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mandanten ein entscheidendes Kriterium. Der Klient soll sich mit dem eingeschlagenen Weg identifizieren können, größtmögliche Flexibilität muss jedoch erhalten bleiben.
  • Bei zivilen Streitigkeiten ist der Entschluss zur Anrufung des Gerichtes oftmals eine schwierige Entscheidungshürde. Dabei sind dem Klienten durch den Rechtsberater Ängste zu nehmen, sein Mut zu stärken, mögliche ihm nicht bewusste Risiken aber deutlich aufzuzeigen.
  • Der Prozess erweist sich nach allgemeiner Erfahrung als schwer kalkulierbarer Weg der Konfliktlösung, er muss daher stets das letzte Mittel bleiben. Zum Prozess kann aus der Sicht des gewissenhaften Rechtsfreundes nur geraten werden, wenn gegebenenfalls auch der Prozessverlust vom Klienten wirtschaftlich verkraftet werden kann.

Was ist dem Klienten bei Auftreten von Rechtsproblemen und im besonderen im Zusammenhang mit der Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu empfehlen?

Das Wichtigste ist, den Rechtsbeistand zum richtigen Zeitpunkt aufzusuchen. Die Investition in eine solide Beratung vermeidet Risiken, schont Nerven und spart Zeit.


Beispiele:

  • Die professionelle Überprüfung oder Erstellung Ihres Vertrages kann dazu beitragen, das Entstehen von Konflikten überhaupt zu vermeiden.
  • Die rechtzeitige Sicherung von Beweisen ist nach Erkennbarkeit und Problemstellung die beste Vorbereitung für die außergerichtliche wie auch die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches.
  • Lassen Sie auch Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag vor dessen Abschluss von einem professionellen Parteienvertreter überprüfen!

Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von einer Anführung namhafter Klientenkontakte im Interesse des bestehenden Vertrauensverhältnisses absehen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte Email-Kontakte keine sichere Kommunikationsebene darstellen und von der Kanzlei in Ihrem Interesse nur über schriftlichen Wunsch gewählt werden.