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45 Abs. 1 Rechtsanwaltsordnung:
"Der Rechtsanwalt wirbt durch die Qualität seiner
anwaltlichen Leistung."
- Die Möglichkeit der Durchsetzung von Rechtsansprüchen
bestimmt sich nach der Offenheit und Vollständigkeit
der Information durch den Klienten.
- Unmögliches wird versucht - Wunder dauern länger.
- Recht haben heißt nicht immer auch Recht bekommen.
- Der optimale Erfolg wird nur im gemeinsamen
Kampf des Anwalts mit dem Klienten erzielt.
Wir bieten keine Lösungen von Rechtsfragen auf der
Homepage, da jeder Rechtsfall seine spezielle Bearbeitung
und Beurteilung mit Lösungsvorschlägen verdient und
erhält.
Leitlinien der Klientenbetreuung:
- Der Klient wird zur aktiven Mitarbeit aufgerufen.
Bei der Wahl der Mittel ist die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Mandanten ein entscheidendes
Kriterium. Der Klient soll sich mit dem eingeschlagenen
Weg identifizieren können, größtmögliche Flexibilität
muss jedoch erhalten bleiben.
- Bei zivilen Streitigkeiten ist der Entschluss
zur Anrufung des Gerichtes oftmals eine schwierige
Entscheidungshürde. Dabei sind dem Klienten durch
den Rechtsberater Ängste zu nehmen, sein Mut zu
stärken, mögliche ihm nicht bewusste Risiken aber
deutlich aufzuzeigen.
- Der Prozess erweist sich nach allgemeiner Erfahrung
als schwer kalkulierbarer Weg der Konfliktlösung,
er muss daher stets das letzte Mittel bleiben. Zum
Prozess kann aus der Sicht des gewissenhaften Rechtsfreundes
nur geraten werden, wenn gegebenenfalls auch der
Prozessverlust vom Klienten wirtschaftlich verkraftet
werden kann.
Was ist dem Klienten bei Auftreten von Rechtsproblemen
und im besonderen im Zusammenhang mit der Einschaltung
eines Rechtsanwaltes zu empfehlen?
Das Wichtigste ist, den Rechtsbeistand zum richtigen
Zeitpunkt aufzusuchen. Die Investition in eine solide
Beratung vermeidet Risiken, schont Nerven und spart
Zeit.
Beispiele:
- Die professionelle Überprüfung oder Erstellung
Ihres Vertrages kann dazu beitragen, das Entstehen
von Konflikten überhaupt zu vermeiden.
- Die rechtzeitige Sicherung von Beweisen ist
nach Erkennbarkeit und Problemstellung die beste
Vorbereitung für die außergerichtliche wie auch
die gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruches.
- Lassen Sie auch Ihren Rechtsschutzversicherungsvertrag
vor dessen Abschluss von einem professionellen Parteienvertreter
überprüfen!
Wir ersuchen um Verständnis, dass wir von einer Anführung
namhafter Klientenkontakte im Interesse des bestehenden
Vertrauensverhältnisses absehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass unverschlüsselte
Email-Kontakte keine sichere Kommunikationsebene darstellen
und von der Kanzlei in Ihrem Interesse nur über schriftlichen
Wunsch gewählt werden.
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